Wir sind durch unser Standesrecht zur Wahrung der Interessen unserer Klienten und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Provisionsannahmeverbot garantiert, daß unsere geäußerte Meinung objektiv und unbeeinflußt von eigenen wirtschaftlichen Interessen bleibt. Um den von Ihnen zu Recht erwarteten Qualitätsstandard zu halten, müssen wir regelmäßig in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter und die EDV-Ausstattung unserer Kanzlei investieren, weshalb wir zur Verrechnung kostendeckender Honorare gezwungen sind.
Klare Vereinbarungen über die von uns zu erbringenden Dienstleistungen stellen sicher, daß Sie nur jene Leistungen beanspruchen und honorieren, die Sie auch wirklich benötigen. Wenn Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, erhalten Sie von uns ein Leistungsverzeichnis, in welchem alle Leistungen hinsichtlich Art und Umfang aufgegliedert werden. Wenn Sie schon im vorhinein wissen wollen, welche Kosten durch unsere Dienstleistung für Sie entstehen, treffen wir mit Ihnen auch gerne eine Vereinbarung mit Pauschalhonorar!
Buchhaltung |
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| Buchhaltung - bis 150 Buchungen / Monat (Richtwert / nach Zeitaufwand) | 150,00 |
| Buchhaltung - je Buchungszeile (bis zu 500 Buchungen / Monat) | 0,95 |
| Buchhaltung - je Buchungszeile (für die 501. - 1000. Buchung / Monat) | 0,85 |
| Buchhaltung - je Buchungszeile (für alle weiteren Buchungen / Monat) | 0,75 |
| Datenhaltungspauschale zur Buchhaltung / Monat | 25,00 |
Lohnverrechnung |
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| Lohnverrechnung - je Dienstnehmer und Abrechnung | 14,00 |
Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen |
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| Gewinnermittlung - Einzelunternehmen (Richtwert / nach Zeitaufwand) | 750,00 |
| Jahresabschluß - Einzelunternehmen (Richtwert / nach Zeitaufwand) | 1.000,00 |
| Jahresabschluß - kleine GmbH (Richtwert / nach Zeitaufwand) | 2.000,00 |
| Jahresabschluß - mittelgroße GmbH (Richtwert / nach Zeitaufwand) | auf Anfrage |
Sonstige Leistungen |
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| Ausfertigen von Steuererklärungen (Richtwert / nach Zeitaufwand) | 150,00 |
| Prüfung der jährlichen Steuerbescheide (Richtwert / nach Zeitaufwand) | 48,00 |
| Beratung (Basisstundensatz) | 120,00 |
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, verrechnen wir unsere Leistungen nach Zeitaufwand nach den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe 2009, wobei als kleinste Einheit die angefangene Viertelstunde gilt; neben der Zeitgebühr werden Barauslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer verrechnet.
Sollte die von uns erbrachte Leistung mangelhaft sein, werden wir sie kostenlos verbessern oder - falls das nicht mehr möglich ist - dafür kein Honorar verrechnen.
Zahlen aus der Buchhaltung sind oft Grundlage für weitreichende unternehmerische Entscheidungen und müssen daher übersichtlich aufbereitet werden. In vielen Fällen werden klärungsbedürftige Fragen auch erst im Zuge der Erstellung von Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschluß von uns aufgeworfen.
Wir führen Ihr komplettes Rechnungswesen und bieten kompetente Beratung in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen - damit Sie sich besser auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Kontaktieren Sie uns - wir legen Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Honorarangebot!