Bei Gründung eines Unternehmens werden selbstverständlich Überlegungen hinsichtlich der Rechtsform angestellt, weil die Rechtsform des Unternehmens tiefgreifende Auswirkungen auf Steuerbelastung, Haftung des Unternehmers und die Höhe der Verwaltungskosten hat. Die Sinnhaftigkeit der Beibehaltung einer gewählten Rechtsform sollte in weiterer Folge aber zumindest in mehrjährigen Abständen hinterfragt werden.
Eine Änderung der bei Gründung des Unternehmens gewählten Rechtsform kann etwa in folgenden Fällen sinnvoll sein:
In allen diesen Fällen ist es zweckmäßig, die Rechtsform des Unternehmens auf Übereinstimmung mit den künftigen Erwartungen und Zielsetzungen des Unternehmers zu überprüfen und nötigenfalls zu ändern.
Wir können für Sie einen solchen Rechtsformcheck vornehmen und Ihnen Vorschläge betreffend sinnvolle Änderungen unterbreiten und die Umsetzung solcher Änderungen abwickeln.
letzte Änderung am 2008-03-26 12:53:49
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Weil es zwar für uns - aber möglicherweise nicht für Sie - selbstverständlich ist, wollen wir es an dieser Stelle nochmals festhalten:
Beratung ist Vertrauenssache; wir schätzen dieses Vertrauen und werden Sie daher niemals enttäuschen!