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Rechtsformcheck

Nachdem sich die steuerlichen Rahmenbedingungen und/oder die Zielsetzungen des Eigentümers ändern können, ist es zweckmäßig, die ursprünglich bei Gründung gewählte Rechtsform zumindest in mehrjährigen Abständen zu überprüfen.

Bei Gründung eines Unternehmens werden selbstverständlich Überlegungen hinsichtlich der Rechtsform angestellt, weil die Rechtsform des Unternehmens tiefgreifende Auswirkungen auf Steuerbelastung, Haftung des Unternehmers und die Höhe der Verwaltungskosten hat. Die Sinnhaftigkeit der Beibehaltung einer gewählten Rechtsform sollte in weiterer Folge aber zumindest in mehrjährigen Abständen hinterfragt werden.

Eine Änderung der bei Gründung des Unternehmens gewählten Rechtsform kann etwa in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Künftig erzielbare Gewinne liegen deutlich höher (oder niedriger) als ursprünglich erwartet,
  • Umsatzziele konnten nicht erreicht werden und auch in Zukunft ist mit nur geringen Umsätzen zu rechnen,
  • die steuerlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert,
  • nach mehreren Jahren mit hohen Gewinnen oder infolge einer Erbschaft besitzt der Unternehmer Privatvermögen von erheblichem Umfang, welches dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen werden soll,
  • der Unternehmer will sich aus Altersgründen aus dem operativen Geschäft zurückziehen, aber trotzdem die Kontrolle über die weitere Entwicklung des Unternehmens behalten oder
  • das Unternehmen soll ganz oder teilweise verkauft werden.

In allen diesen Fällen ist es zweckmäßig, die Rechtsform des Unternehmens auf Übereinstimmung mit den künftigen Erwartungen und Zielsetzungen des Unternehmers zu überprüfen und nötigenfalls zu ändern.

Wir können für Sie einen solchen Rechtsformcheck vornehmen und Ihnen Vorschläge betreffend sinnvolle Änderungen unterbreiten und die Umsetzung solcher Änderungen abwickeln.

letzte Änderung am 2008-03-26 12:53:49

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