Durch die Abrechnung und Auszahlung der dem Dienstnehmer während seines Urlaubes zustehenden Bezüge ergeben sich Meldeverpflichtungen und Besonderheiten bei der Bezugsabrechnung in der Lohnverrechnung.
An die Bauarbeiter-Urlaubskasse sind sowohl der Eintritt als auch der Austritt von Arbeitern ebenso wie der Urlaubsverbrauch und Bezugsänderungen zu melden; diese Meldungen werden von uns für Sie elektronisch über das BUAK-Portal vorgenommen.
Nachdem die Nettobezüge des Dienstnehmers im Urlaub direkt von der Bauarbeiter-Urlaubskasse an ihn ausbezahlt werden, berechnen wir deren Höhe und berücksichtigen diese Bezüge in der Lohnabrechnung des Dienstnehmers für den jeweiligen Monat.
Die an die Bauarbeiter-Urlaubskasse zur Finanzierung ihrer Tätigkeit zu leistenden Beiträge werden monatlich durch Zuschlagsverrechnungslisten vorgeschrieben. Diese Zuschlagsverrechnungslisten werden von uns auf Übereinstimmung mit den Daten der Lohnverrechnung geprüft und - falls Unstimmigkeiten bestehen - notwendige Korrekturen von uns direkt mit der Bauarbeiter-Urlaubskasse abgewickelt.
Die Bauarbeiter-Urlaubskasse prüft regelmäßig auch die Richtigkeit der vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge und die an die einzelnen Arbeitnehmer geleisteten Vergütungen für die Urlaubsgeldansprüche. Wir sorgen dafür, dass dem Prüfer die notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung gestellt werden und diese Prüfungen rasch und ohne Beeinträchtigung Ihres Geschäftsbetriebes abgewickelt werden können.
letzte Änderung am 2008-03-20 15:22:28
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Bei Unternehmen aus der Baubranche werden die dem Dienstnehmer während seines Urlaubes zustehenden Bezüge über die ... mehr
Nachdem sich die steuerlichen Rahmenbedingungen und/oder die Zielsetzungen des Eigentümers ändern können, ist es ... mehr
Weil es zwar für uns - aber möglicherweise nicht für Sie - selbstverständlich ist, wollen wir es an dieser Stelle nochmals festhalten:
Beratung ist Vertrauenssache; wir schätzen dieses Vertrauen und werden Sie daher niemals enttäuschen!