Manche Informationen sollte man auch unterwegs zur Verfügung haben - speichern Sie daher in Ihrem Mobiltelefon den Artikel Bestandteile einer Rechnung iSd § 11 USTG 1994 als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger. Wenn Sie im Geschäft vor Bezahlung einer Rechnung kontrollieren können, ob eine Rechnung alle für den Vorsteuerabzug notwendigen Rechnungsbestandteile enthält, ersparen Sie uns lästige Rückfragen und sich selbst bares Geld!
Als mobilen Browser empfehlen wir Opera mini; dabei sollten Sie unter "Menu" die Option "Mobile view" unter Tools/Settings aktivieren, dadurch wird die Anzeige auf einem Kleinbildschirm deutlich übersichtlicher.
Wenn Sie keinen Tarif mit einer Flatrate für Ihr Mobiltelefon vereinbart haben, empfehlen wir Ihnen die Kosten der Internetnutzung nochmals zu prüfen, bevor Sie über Ihr Mobiltelefon im Internet nach Informationen suchen; bei manchen Anbietern sind die für Abfrage von Daten aus dem Internet anfallenden Kosten um ein Vielfaches höher als die normalen Mobiltelefongesprächsgebühren.
letzte Änderung am 2008-03-18 14:23:28
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Weil es zwar für uns - aber möglicherweise nicht für Sie - selbstverständlich ist, wollen wir es an dieser Stelle nochmals festhalten:
Beratung ist Vertrauenssache; wir schätzen dieses Vertrauen und werden Sie daher niemals enttäuschen!